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Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön
Tel: +49 4522 7471-0E-Mail: info[at]amt-gps.deWeb: www.amt-gps.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein