Was erledige ich wo?
Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden
Straßen-, Rad- und Gehwegschäden können bei den Gemeinde-, Amts- und Stadtverwaltungen gemeldet werden.
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (als Straßenbaulastträger), in deren Bezirk sich die Straßen- oder Gehwegschäden befinden.
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Ladenöffnungszeiten
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
Ansprechpartner
Heinrich-Rieper-Straße 8
24306 Plön
Tel: +49 4522 7471-0E-Mail: info[at]amt-gps.deWeb: www.amt-gps.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein