Brandschutz
Der Brandschutz sowie der vorbeugende Brandschutz sind eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinden. Jede Gemeinde des Amtes unterhält eine eigene freiwillige Feuerwehr(Gemeindewehr). Sie besteht aus freiwilligen ehrenamtlichen Mitgliedern der Gemeinden. Näheres hierzu regelt das Brandschutzgesetz Schleswig-Holsten.
Die Gemeinden Bosau, Grebin und Lebrade haben zudem mehrere Ortswehren, die die Gemeindewehr bilden. Zur organisatorischen Unterstützung und einheitlichen Führung gibt es zusätzlich die Amtswehrführung. Die technische Ausstattung der Wehren ist auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Gemeinden finanzieren laufend Fahrzeuge, Ausrüstung sowie Gerätehäuser. Die Ausbildung für jedes Mitglied wird sichergestellt.
Die freiwilligen Feuerwehren haben eine nicht wegzudenkende gewachsene Funktion in den Gemeinden. Sie bilden einen kulturellen und sozialen Mittelpunkt und sind auch über den Brandschutz hinaus für die Dorfgemeinschaft unerlässlich.