Online beantragen?!?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass ab 2022 ein Großteil der Verwaltungsdienstleistungen online abgewickelt werden können. In Schleswig-Holstein soll es über ein zentrales Portal abgewickelt werden.

Verschiedene Dienstleistungen sind jetzt schon verfügbar. Hierzu haben wir Ihnen die weiterführenden Links unten bereitgestellt.

Über den Zuständigkeitsfinder lassen sich die zuständigen Stellen für alle öffentlichen Dienstleistungen finden und bereits mögliche Onlinebearbeitung erledigen.

Der Einheitliche Ansprechpartner ermöglicht schon jetzt die Abwicklung von Anträgen im Gewerbebereich.

Über die Online Anwendung „Wahl- Abstimmungsschein“ können Sie Online einen Wahl- oder Abstimmungsschein für eine anstehende Wahl erhalten.